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Algemene voorwaarden

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Dienstleistungen der Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR
Stand: 01.02.2026

Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR
Hohenzollernring 71
22763 Hamburg
Tel.: 01511 0333803
E-Mail: info@openarea-dance.com
Kündigungen & Verwaltung: info@openarea-dance.com
Steuernummer: 45/649/01925

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR (nachfolgend „Tanzschule“) und ihren Mitgliedern sowie sonstigen Teilnehmenden.
1.2 Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Die Tanzschule bietet Tanzunterricht, Trainings, Workshops, Conventions, Projekte, Formationen sowie weitere tanzbezogene Leistungen an. Ein Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten, Dozierende oder Gruppenzusammensetzungen besteht nicht.

2. Vertragsgegenstand / Kein Arbeitsverhältnis
2.1 Vertragsgegenstand ist die Teilnahme an den von der Tanzschule angebotenen Leistungen entsprechend der gebuchten Mitgliedschaft, Einzelbuchung oder Veranstaltung.
2.2 Durch diesen Vertrag wird ausdrücklich kein Arbeits-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis begründet.

3. Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt zustande durch:
• Abschluss über App oder Webshop oder
• Abschluss vor Ort in den Räumlichkeiten der Tanzschule.
3.2 Die Tanzschule ist berechtigt, Dozierende aus sachlichem Grund zu vertreten oder zu wechseln.
3.3 Die Durchführung von Unterrichtseinheiten ist von einer Mindestteilnehmendenzahl abhängig. Wird diese nicht erreicht, kann die Einheit entfallen. In diesem Fall werden Guthabenpunkte erstattet.

4. Mitgliedschaften, Laufzeiten & Kündigung
4.1 Vertragslaufzeiten
Es werden folgende Mitgliedschaftsmodelle angeboten:
• 12-Monats-Verträge
• 24-Monats-Verträge
• Formationsmitgliedschaften (12 Monate)
4.2 Verlängerung
Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
4.3 Kündigung
• Kündigungen sind möglich:
◦ über die App oder
◦ in Textform per E-Mail an info@openarea-dance.com
• Maßgeblich ist der fristgerechte Zugang der Kündigung.
4.4 Hinweis zum Erwerb von Mitgliedschaften
Mitgliedschaften können wie gewohnt über den Onlineshop oder direkt bei Service-Mitarbeiter:innen erworben werden.
4.5 Ordentliche Kündigung durch die Tanzschule (nach Erstlaufzeit)
Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit und während der unbefristeten Vertragslaufzeit kann die Tanzschule die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat kündigen.
4.6 Kein außerordentliches Kündigungsrecht bei Ortswechsel
Ein Wohnortwechsel/Ortswechsel (z. B. Umzug, berufsbedingte Versetzung, längerer Aufenthalt an einem anderen Ort) stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

5. Widerrufsrecht (nur bei Online-Abschluss)
5.1 Bei ausschließlich online abgeschlossenen Verträgen (App/Webshop) steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
5.2 Bei Vertragsabschlüssen vor Ort besteht kein Widerrufsrecht, da kein Fernabsatzvertrag vorliegt.
5.3 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Mitglied ausdrücklich zustimmt, dass der Unterricht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und die Leistung bereits erbracht wurde.
5.4 Der Widerruf ist zu richten an: info@openarea-dance.com

6. Preise, Zahlung & Zahlungsverzug
6.1 Alle Preise gelten pro Person und sind nicht übertragbar.
6.2 Bei Erstaufnahme fällt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 49,90 € an.
6.3 Die monatlichen Beiträge sind jeweils zum 01., spätestens zum 05. eines Monats fällig und werden per SEPA-Lastschrift eingezogen.
6.4 Rücklastschriften & Zusatzkosten
• Entstehende Rücklastschriftgebühren werden dem Mitglied in tatsächlicher Höhe weiterberechnet.
• Zusätzlich können Portokosten, Bearbeitungs- und Bankgebühren entstehen.
• Bei Nichtzahlung nach Zahlungserinnerung und Mahnung können weitere angemessene Mahnkosten berechnet werden.
6.5 Zahlungsverzug
• Bei Zahlungsverzug ist die Tanzschule berechtigt, das Mitglied vorübergehend vom Unterricht auszuschließen.
• Der Vertrag bleibt hiervon unberührt.
• Offene Beiträge bleiben weiterhin geschuldet und sind auch zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu begleichen.
6.6 Gebühren im Zusammenhang mit Kursbuchungen
Gebühren für späte Abmeldungen, Nichterscheinen oder verspätetes Einchecken gemäß Ziffer 7 werden von der Tanzschule in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungsstellung fällig.

7. Guthabenpunkte, Tickets & Karten sowie Kursbuchung, Kapazität und Stornoregeln
7.1 Guthabenpunkte (Mitgliedschaften)
• Guthabenpunkte werden monatlich entsprechend des gewählten Tarifs gutgeschrieben.
• Die Gültigkeit beträgt zwei Monate.
• Nicht genutzte Punkte verfallen automatisch.
• Guthabenpunkte gelten nicht für Formationstrainings.
7.2 Einzelstunden, Tageskarten & Zehnerkarten
• Einzelstunden, Tageskarten und Zehnerkarten sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig.
• Eine Auszahlung oder Übertragung ist ausgeschlossen.
7.3 Kursbuchung, Buchungsfenster und Kapazitätsgrenze
a) Buchungsfenster: Kursbuchungen im regulären Kursplan sind bis zu 7 Tage im Voraus möglich.
b) Kapazitätsgrenze: Die Tanzschule setzt eine verbindliche Raum-Kapazitätsgrenze. Ab Erreichen der maximalen Teilnehmer:innenzahl wird ein Kurs als voll markiert und weitere Buchungen werden gesperrt.
c) Wartelisten / Nachrücken: Sofern Wartelistenfunktionen angeboten werden, können Plätze bei rechtzeitiger Abmeldung durch Nachrücken vergeben werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
d) Probestunden: Die Eintragbarkeit von Probestunden kann kapazitäts- und systembedingt eingeschränkt sein; ein Anspruch auf Teilnahme trotz voller Kursliste besteht nicht.
7.4 Anerkennung der Buchungs- und Stornoregeln
Mit jeder Kursbuchung bestätigt die/der Teilnehmende, die jeweils gültigen Buchungs- und Stornoregeln zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen zuzustimmen.
7.5 Abmeldung bis 6 Stunden vor Kursbeginn (kostenfrei)
Eine Abmeldung von gebuchten Kursen im regulären Kursplan ist bis spätestens 6 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich. In diesem Fall wird der eingesetzte Guthabenpunkt (bzw. die entsprechende Berechtigung) wieder gutgeschrieben. Maßgeblich ist der Kursbeginn (Beispiel: Kurs 18:00 Uhr → kostenfreie Abmeldung bis 12:00 Uhr).
7.6 Late Cancellation – späte Abmeldung
Erfolgt die Abmeldung später als 6 Stunden vor Kursbeginn, wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben und in Rechnung gestellt.
7.7 No-Show – Nichterscheinen ohne Abmeldung
Erscheint die/der Teilnehmende ohne Abmeldung nicht zum Kurs, wird eine No-Show-Gebühr von 10,00 € erhoben und in Rechnung gestellt.
7.8 Late Check-in – spontane Anmeldung nach Kursbeginn
Erfolgt die Eintragung/Anmeldung erst nach Kursbeginn, wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben und in Rechnung gestellt.
7.9 Klarstellung zu früheren Stornofristen
Soweit in früheren Fassungen oder abweichenden Hinweisen eine 24-Stunden-Frist genannt war, gelten für Kurse im regulären Kursplan ausschließlich die Regelungen der Ziffern 7.5 bis 7.8, sofern nicht für bestimmte Angebotsarten ausdrücklich Abweichendes geregelt ist (z. B. Workshops/Events gemäß Ziffer 8).
7.10 Hinweis: internes Fairness-/Bonusmodell
Die Tanzschule kann interne Projekte und Vergütungsmodelle (z. B. Bonusregelungen für Dozent:innen bei ausgebuchten Kursen) durchführen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch der Mitglieder/Teilnehmenden auf bestimmte Kursdurchführung, Kapazitäten, Buchbarkeit oder sonstige Leistungen.

8. Workshops, Conventions & Events
8.1 Für Workshops, Conventions, Intensives, Projekte oder sonstige Sonderveranstaltungen gilt:
• Nach erfolgter Buchung ist eine Erstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen.
8.2 Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer 9.

9. Sonderkündigung aus gesundheitlichen Gründen
9.1 Voraussetzungen / Nachweis der Sportunfähigkeit
Eine außerordentliche Kündigung oder Rückerstattung aus gesundheitlichen Gründen kommt nur in Betracht, wenn durch ein aktuelles ärztliches Attest nachgewiesen wird, dass die teilnehmende Person sport-/trainingsunfähig ist und die Nutzung der Leistungen der Tanzschule für einen erheblichen Zeitraum medizinisch nicht möglich ist. Maßgeblich ist, ob der Person die Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Vertragsende unzumutbar ist (§ 314 BGB).
9.2 Inhalt des Attests (Dauerangabe erforderlich)
Das Attest muss keine Diagnose enthalten. Es muss jedoch ausdrücklich die Sportunfähigkeit bestätigen und eine voraussichtliche Dauer (konkretes Enddatum oder Zeitraum) ausweisen. Ein bloßer Hinweis „bis auf Weiteres“ kann als zu unbestimmt zurückgewiesen werden.
9.3 Fachärztliche Bescheinigung (nur bei berechtigtem Bedarf)
Soweit zur Plausibilitätsprüfung erforderlich, kann die Tanzschule in begründeten Einzelfällen eine fachärztliche Bescheinigung verlangen (insbesondere, wenn die behauptete Sportunfähigkeit typischerweise ein bestimmtes medizinisches Fachgebiet betrifft).
9.4 Ausschlüsse / Kurzfristige Einschränkungen
Vorerkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die dem Mitglied bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, begründen kein Sonderkündigungsrecht. Vorübergehende Erkrankungen/Verletzungen begründen grundsätzlich weder eine Kündigung noch einen Erstattungsanspruch; die Tanzschule kann jedoch im Einzelfall eine temporäre Pausierung von Guthabenpunkten ermöglichen.

10. Minderjährige
10.1 Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt ausschließlich durch gesetzliche Erziehungsberechtigte.
10.2 Die Tanzschule übernimmt keine allgemeine Aufsichtspflicht außerhalb der Unterrichtszeit.
10.3 Die Verantwortung für Hin- und Rückweg, Wartezeiten sowie Aufenthalte außerhalb des Unterrichts liegt vollständig bei den Erziehungsberechtigten.
10.4 Es wird empfohlen, dass Erziehungsberechtigte während der Unterrichtszeit in der Nähe verbleiben oder erreichbar sind.

11. Identitätsprüfung
11.1 Die Tanzschule ist berechtigt, jederzeit eine Überprüfung der Identität der teilnehmenden Person vorzunehmen.
11.2 Hierzu kann die Vorlage eines gültigen Personalausweisdokuments oder eines vergleichbaren amtlichen Dokuments verlangt werden.
11.3 Die Prüfung dient der Sicherstellung der Vertragsgemäßheit und obliegt dem Service- und Verwaltungspersonal.

12. Hausordnung, Schuhe & Nutzung der Räumlichkeiten
12.1 Schuhe & Hygiene
• Straßenschuhe sind im Windfang auszuziehen und in den vorgesehenen Regalen abzustellen.
• Schuhe, die auch nur einmal im Außenbereich getragen wurden, dürfen nicht im Tanzschulbereich getragen werden.
• In den Tanzräumen darf ausschließlich mit Indoor-Tanzschuhen, Socken oder barfuß getanzt werden.
12.2 Kleidung & persönliche Gegenstände
• Kleidung, Taschen, Rucksäcke und ähnliche Gegenstände sind in den Umkleiden in den vorgesehenen Boxen zu verstauen.
• Wertsachen (z. B. Mobiltelefone, Schlüssel) dürfen mit in den Tanzraum genommen werden.
• Für zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Tanzschule keine Haftung.
12.3 Zutrittsbeschränkte Bereiche
• Bereiche der Tanzschule, die mit „Privat“ gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich vom Tanzschulpersonal betreten werden.

13. Hausordnung & Ausschluss
13.1 Den Anweisungen der Dozierenden sowie des Service- und Verwaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
13.2 Bei Verstößen gegen die Hausordnung, wiederholten Störungen oder respektlosem Verhalten kann ein Ausschluss vom Unterricht erfolgen. Der Vertrag bleibt hiervon unberührt.

14. Haftung
14.1 Die Teilnahme an Unterricht, Projekten, Shows und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
14.2 Die Tanzschule haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14.3 Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

15. Bild- & Videoaufnahmen / Urheberrecht
15.1 Unterrichtsinhalte und Choreografien sind urheberrechtlich geschützt.
15.2 Die Tanzschule ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken zu nutzen.
15.3 Ein Widerspruch gegen Aufnahmen ist vor Beginn der Aufnahme mitzuteilen.

16. Höhere Gewalt & Betriebsausfall
16.1 Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann der Unterricht ganz oder teilweise ausgesetzt werden.
16.2 In diesen Fällen können:
• Guthabenpunkte pausiert und später gutgeschrieben werden
• laufende Zahlungen zur Deckung betrieblicher Kosten fortgeführt werden

17. Änderungen der AGB & Preise
17.1 Die Tanzschule behält sich vor, Preise und diese AGB zu ändern.
17.2 Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
17.3 Mitglieder können widersprechen und die Mitgliedschaft zu den bisherigen Konditionen bis zum regulären Vertragsende fortführen.

18. Streitbeilegung
Die Tanzschule ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
19.2 Gerichtsstand ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.
19.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.